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ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN KRAD GmbH MIT SATZUNGSMÄSSIGEM SITZ IN WILLICH, DEUTSCHLAND - PRIVACY POLICY
 
1. Allgemeines
 
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Angebote, Kaufverträge, Bestellungen und Lieferungen und die sich daraus ergebenden Werkverträge. Die Anwendbarkeit der von der Gegenpartei verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird ausdrücklich abgelehnt. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für uns nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben. Die Gegenpartei kann aus vereinbarten Abweichungen keine Rechte für zukünftige Geschäfte ableiten. Der niederländische Text der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der authentische Text und hat Vorrang vor Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unter "schriftlich" wird in diesen Bedingungen verstanden: per Brief, Fax oder auf elektronischem Wege.
 
2. Zustandekommen von Vereinbarungen
 
Unsere Angebote, mündlich oder schriftlich, sind freibleibend. Wir sind erst dann gebunden, wenn wir eine Bestellung bzw. einen Auftrag schriftlich durch Rechnung angenommen haben, auch wenn wir ein schriftliches Angebot abgegeben haben. Wir behalten uns das Recht vor, unser Angebot innerhalb von zwei Arbeitstagen nach Annahme eines Angebots durch die Gegenpartei zu widerrufen. Das Zustandekommen
 
von verbindlichen Vereinbarungen ist der Geschäftsleitung vorbehalten, es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Ermächtigung der Geschäftsleitung vor. Der Vertrag kommt immer unter der aufschiebenden Bedingung zustande, dass die von uns eingeholten Informationen die nach unserer Auffassung ausreichende Bonität der Gegenpartei belegen. Gezeigte oder überlassene Muster, Modelle, Abbildungen, Dokumentationen und sonstige Angaben dienen nur als Anhaltspunkt, ohne dass sie im Einzelfall beachtet werden müssen.
 
3. Geistige Eigentumsrechte
 
Wir behalten uns alle Rechte am geistigen Eigentum an den in unseren Angeboten und/oder Verträgen enthaltenen Informationen und/oder den von uns zur Verfügung gestellten Modellen, Mustern, Zeichnungen, Abbildungen und/oder Gebrauchsanweisungen vor. Wir haften nicht für Verletzungen von geistigen Eigentumsrechten Dritter, die im Zusammenhang mit der Ausführung eines Vertrags zwischen uns und der Gegenpartei begangen werden können. Die Gegenpartei ist verpflichtet, uns von Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit der Verletzung von geistigen Eigentumsrechten, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags mit uns begangen werden, freizustellen.
 
4. Abweichungen in den Daten
 
Geringfügige Abweichungen zwischen den von uns angegebenen Zahlen, Typen, Größen, Nummern, Farben, Abbildungen und/oder anderen Daten sind von uns nicht zu vertreten, es sei denn, dass sich dadurch eine wesentliche Änderung in der technischen und/oder ästhetischen Ausführung der Sachen ergibt.
 
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die gelieferten Waren anzunehmen. Für Schäden, die aus solchen geringfügigen Abweichungen resultieren, haften wir nicht. Abweichungen von weniger als 10 (zehn) Prozent werden in jedem Fall als geringfügig angesehen.
 
5. Preise
 
Wir sind berechtigt, jede Änderung eines oder mehrerer kostenbestimmender Faktoren wie Transportkosten, Rohstoff- oder Materialpreise, Wechselkurse, Einfuhrzölle oder Umsatzsteuer, die sich auf die vereinbarte Leistung beziehen und die nach dem Datum unseres Angebots oder nach dem Abschluss des Vertrags, aber vor der Lieferung eintreten, an die Gegenpartei weiterzugeben. Wir haften nicht für Preis- und Druckfehler im Angebot, auf der Website und/oder per E-Mail. Die Preise können jederzeit geändert werden, auch nach der Bestellung, wenn sie nicht mit dem korrekten Preis in unserem System übereinstimmen. 
 
 
6. Zahlung
 
Ist keine Vorauszahlung vereinbart, sind die Rechnungsbeträge laut Rechnung spätestens innerhalb des angegebenen Fälligkeitstermins zu zahlen. Skonto, Abzug, Verrechnung oder Aufschub der Zahlung durch die Gegenpartei ist nicht zulässig. Von der Gegenpartei geleistete Zahlungen dienen immer in erster Linie zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten und in zweiter Linie zur Begleichung aller geschuldeten Zinsen und Kosten.
 
Stelle der fälligen und zahlbaren Rechnungen, die am längsten offen sind, auch wenn die Gegenpartei angibt, dass sich die Zahlung auf eine spätere Rechnung bezieht. Wenn unsere Gegenpartei den geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, schuldet sie, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, die gesetzlichen Zinsen für Handelsgeschäfte auf den fälligen und zahlbaren Betrag ab dem Datum, an dem dieser Betrag fällig und zahlbar wird. Wenn unsere Gegenpartei den von ihr geschuldeten Betrag nicht rechtzeitig bezahlt, ist unsere Gegenpartei darüber hinaus verpflichtet, alle außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten im Zusammenhang mit der Eintreibung zu bezahlen. Die außergerichtlichen Kosten werden auf 15 (fünfzehn) Prozent des Rechnungsbetrags mit einem Minimum von € 250,- (zweihundertfünfzig Euro) festgesetzt. Unsere Gegenpartei ist verpflichtet, auf unsere erste Aufforderung bei oder nach Abschluss des Vertrages eine (zusätzliche) persönliche oder dingliche Sicherheit für die Erfüllung ihrer (Zahlungs-)Verpflichtungen uns gegenüber zu stellen. Die Weigerung der Gegenpartei, die geforderte Sicherheit zu leisten, gibt uns das Recht, unsere Verpflichtungen aufzuschieben und gibt uns schließlich das Recht, den Vertrag ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufzulösen, unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz des uns entstandenen Schadens.
 
7. Eigentumsvorbehalt
 
Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns an die Gegenpartei gelieferten Waren vor, bis der Kaufpreis einschließlich Zinsen und Kosten für alle diese Waren vollständig bezahlt ist. Wenn wir im Rahmen dieser Verkaufsverträge Arbeiten für die Gegenpartei ausführen, die von der Gegenpartei zu vergüten sind, gilt der vorgenannte Eigentumsvorbehalt, bis die Gegenpartei auch diese Forderungen von uns vollständig beglichen hat. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch für die Forderungen, die wir gegen die Gegenpartei aufgrund der Nichterfüllung einer oder mehrerer Verpflichtungen der Gegenpartei uns gegenüber erwerben können. Solange unser vorgenannter Eigentumsvorbehalt besteht, ist die Gegenpartei nicht berechtigt, über die von uns gelieferten Sachen zu verfügen und/oder sie zu veräußern und/oder zu belasten und/oder zu be- oder verarbeiten. Der Gegenpartei ist es jedoch gestattet, die Waren im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs zu verwenden und/oder zu veräußern, mit der Maßgabe, dass wir in die Rechte der Gegenpartei gegenüber ihren Abnehmern eintreten, solange die Gegenpartei die Waren nicht vollständig bezahlt und ihre sonstigen Verpflichtungen aus gleichartigen Verträgen mit uns erfüllt hat. Die Gegenpartei wird diese Rechte dann, soweit erforderlich, an uns abtreten, wobei wir diese Abtretung annehmen werden. Der Gegenpartei ist es jedoch nicht gestattet, die Waren im Rahmen ihres normalen Geschäftsbetriebs zu veräußern, wenn die Gegenpartei Zahlungsaufschub beantragt hat oder die Gegenpartei in Konkurs gegangen ist.
 
Solange das vorgenannte Eigentum besteht, sind wir berechtigt, die von uns gelieferten Sachen ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention auf Kosten der Gegenpartei von dem Ort, an dem sie sich befinden, zurückzuholen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, die von uns unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Sachen mit der gebotenen Sorgfalt und erkennbar als unser Eigentum zu verwahren. Wenn die Gegenpartei in Deutschland oder in Belgien ansässig ist und die von uns zu liefernden Sachen tatsächlich in Deutschland oder in Belgien an die Gegenpartei geliefert werden, richten sich die sachenrechtlichen Folgen des Eigentumsvorbehalts an den an die deutsche oder belgische Gegenpartei gelieferten und/oder zu liefernden Sachen dann nach deutschem oder belgischem Recht. In einem solchen Fall finden die vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 7 keine Anwendung. Für die in Deutschland ansässige Gegenpartei gelten diese als ersetzt durch die Bestimmungen in Anhang 1 zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für die andere Partei, die in Belgien ansässig ist, gelten die folgenden Bedingungen: "Bei Nichtbezahlung am Fälligkeitstag kann der Verkauf durch uns von Rechts wegen und ohne Mahnung als nichtig betrachtet werden. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises unser Eigentum. Alle Risiken gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die geleisteten Vorschüsse verbleiben bei uns als Entschädigung für eventuelle Verluste im Falle des Weiterverkaufs".
 
8. Lieferung
 
Die Lieferbedingungen werden pro Geschäft vereinbart. Alle Lieferbedingungen gelten in Übereinstimmung mit den Incoterms 2010. Unsere Gegenpartei ist verpflichtet, die Ware zu dem Zeitpunkt abzunehmen, zu dem sie ihr vertragsgemäß zur Verfügung gestellt wird. Nimmt die Gegenpartei die Waren nicht ab, ist die Gegenpartei in Verzug und wir sind berechtigt, nach unserer Wahl:
 
(a) die Waren mit einem Transportmittel unserer Wahl an die Adresse der Gegenpartei zu transportieren (oder transportieren zu lassen) oder die Waren auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei zu lagern,
 
oder
 
(b) den Vertrag ohne Inverzugsetzung und ohne gerichtliche Intervention für aufgelöst zu erklären, unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz des von uns erlittenen Schadens oder
 
Gewinn, erhöht um die gesetzlichen Zinsen, die ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit der Forderung zu berechnen sind.
 
Das Vorstehende gilt unbeschadet der anderen uns zustehenden Rechte.
 
9. Lieferfrist
 
Eine von uns angegebene Lieferzeit ist immer ein Hinweis und keine Frist. Wir sind in Bezug auf die Lieferzeit erst in Verzug, nachdem wir von der Gegenpartei schriftlich in Verzug gesetzt wurden, die Gegenpartei uns Gelegenheit gegeben hat, innerhalb einer angemessenen Frist noch zu liefern, und wir dies nicht getan haben. Die Lieferfrist beginnt erst zu laufen, nachdem wir einen Auftrag erteilt und/oder den Auftrag schriftlich angenommen haben und die Gegenpartei uns alle für die Ausführung des Vertrags erforderlichen Daten und/oder Materialien zur Verfügung gestellt hat und wir eine eventuell vereinbarte Vorauszahlung von der Gegenpartei erhalten haben. Wenn sich während der Ausführung des Vertrags herausstellt, dass sich die Lieferung verzögert, wird die Lieferfrist um so viele Tage verlängert, wie die Verzögerung gedauert hat. Wir haften nicht für Schaden infolge verspäteter Lieferung, wenn und soweit diese verspätete Lieferung auf Umstände zurückzuführen ist, die nicht auf unsere Rechnung und Gefahr gehen, wozu auch die (rechtzeitige) Erfüllung durch Zulieferer gehört. Nur im Falle einer übermäßigen Überschreitung (mehr als 12 Wochen) der vereinbarten Lieferzeit ist die Gegenpartei berechtigt, den Vertrag aufzulösen, es sei denn, die Überschreitung ist auf höhere Gewalt zurückzuführen. Die Gegenpartei hat jedoch niemals Anspruch auf eine Vertragsstrafe oder einen Schadensersatz. Wenn die Gegenpartei einer Zahlungsverpflichtung nicht (rechtzeitig) nachkommt, wird unsere Lieferverpflichtung ausgesetzt. Wir behalten uns das Recht vor, die Waren in Teilen zu liefern, wobei die unten beschriebenen (Zahlungs-)Bedingungen auch für jede Teillieferung gelten.
 
10. Beanstandungen
 
Unsere Gegenpartei ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die Ware dem Vertrag entspricht. Unsere Gegenpartei ist verpflichtet, eventuelle Beanstandungen an den gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach der Lieferung schriftlich bei uns einzureichen. Dies gilt auch für nicht bestellte Liefergegenstände. Wenn es sich um einen äußerlich nicht sichtbaren Mangel handelt, ist unsere Gegenpartei verpflichtet, Beanstandungen an den von uns gelieferten Waren innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Entdeckung des Mangels, in jedem Fall aber innerhalb von 3 (drei) Monaten nach der Lieferung schriftlich vorzubringen.
 
Alle Reklamationen müssen von unserer Gegenpartei unter Angabe der Packzettelnummer und unserer Datenbanknummer eingereicht werden. Beanstandungen von Rechnungen müssen ebenfalls innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich eingereicht werden.
 
Bei nicht rechtzeitiger Einreichung von Reklamationen erlöschen alle Ansprüche gegen uns. Eine eventuelle Rücksendung von Waren ist nur möglich, wenn sich die Ware im Originalzustand und in unbeschädigter Verpackung befindet. Artikel, die nicht von uns stammen oder mit anderen als den von uns angebrachten (Preis-)Aufklebern versehen sind, können nicht zurückgegeben werden.
 
Spätestens innerhalb von 1 (einem) Monat nach unserer Freigabe zur Rücksendung muss die zurückgesandte Ware bei uns eingegangen sein. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr unseres Vertragspartners.
 
Die folgenden Artikel sind von der Rückgabe ausgeschlossen:
 
- Abgelaufene/gelöschte Artikel (zum Zeitpunkt der Bearbeitung des Antrags durch uns);
 
- Ausverkauf und Überbestände (ausgeschnittene Artikel);
 
 11. Gewährleistung; Haftungsbeschränkung
 
In Bezug auf von uns gelieferte Waren haften wir nur für Material- und/oder Konstruktionsfehler an den Waren, die innerhalb von 3 (drei) Monaten nach dem in Artikel 8 genannten Lieferdatum zutage getreten sind, sofern diese Fehler die Tauglichkeit oder Qualität der Waren erheblich mindern. Unsere Haftung nach diesem Artikel beschränkt sich auf die kostenlose Lieferung von Ersatz(-teilen) der Ware. Anstelle der Lieferung von Ersatzware sind wir berechtigt, die gelieferten mangelhaften (Teile von) Waren nachzubessern oder gegen Erstattung des entsprechenden Teils des Rechnungspreises zurückzunehmen. Bei von Dritten an uns gelieferten Waren und von uns an unsere
 
von uns gelieferten Waren, auch wenn die von uns gelieferten Waren aus von Dritten an uns gelieferten Waren zusammengesetzt sind, gewähren wir unserer Gegenpartei die gleiche Garantie, jedoch keine weitergehende Garantie, als wir sie von unserem(n) Lieferanten erhalten haben. Unsere Gegenpartei kann sich auf unsere Verpflichtungen aus dieser Klausel erst berufen, nachdem unsere Gegenpartei alle ihre Verpflichtungen aus dem mit uns geschlossenen Vertrag erfüllt hat. Sollten wir aus irgendeinem Grund haftbar sein, beschränkt sich unsere Haftung auf den Betrag, der dem Rechnungswert der betreffenden Waren entspricht, ohne Steuern, mit der Maßgabe, dass wir höchstens und ausschließlich bis zu einem Betrag von € 5.000,- (fünftausend Euro) pro Schadensfall haften. Für die Zwecke dieses Artikels wird eine Reihe von zusammenhängenden schadensverursachenden Ereignissen als ein einziges Ereignis/eine einzige Forderung betrachtet. Wir sind niemals zum Ersatz von immateriellem Schaden, Handelsverlust, indirektem Schaden, entgangenem Gewinn oder anderen Folgeschäden verpflichtet. Unser Vertragspartner ist verpflichtet, uns von allen Ansprüchen Dritter im Zusammenhang mit von uns gelieferten Waren oder von uns durchgeführten Arbeiten freizustellen.
 
12. Nichteinhaltung
 
Wenn die Gegenpartei einer Verpflichtung uns gegenüber in irgendeiner Weise nicht nachkommt oder wenn Grund zu der Befürchtung besteht, dass die Gegenpartei uns gegenüber versagen wird, sowie im Falle eines Antrags auf Zahlungsaufschub, eines erwirkten (vorläufigen) Zahlungsaufschubs, eines Konkursantrags, eines Konkursantrags oder einer Forderung, Liquidation oder Einstellung (eines Teils) des Betriebs der Gegenpartei, sind wir berechtigt, unbeschadet unserer sonstigen Rechte und ohne Verpflichtung zum Schadenersatz, den Vertrag/die Verträge mit sofortiger Wirkung ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass es einer Inverzugsetzung oder eines gerichtlichen Einschreitens bedarf, oder die (weitere) Ausführung des Vertrags/der Verträge auszusetzen.
 
13. Stornierung
 
Die Stornierung eines Auftrags durch die Gegenpartei ist im Prinzip nicht möglich. Wenn die Gegenpartei einen Auftrag dennoch aus irgendeinem Grund ganz oder teilweise storniert, können wir alle im Hinblick auf die Ausführung des Auftrags vernünftigerweise entstandenen Kosten (einschließlich Kosten für Vorbereitung, Teile, Lagerung usw.) in Rechnung stellen, unbeschadet unseres Rechts auf Ersatz von Gewinnausfall und sonstigem Schaden. 
 
14. Höhere Gewalt
 
Im Falle von höherer Gewalt haben wir das Recht, nach eigenem Ermessen die Ausführung des Vertrages bis zu dem Zeitpunkt auszusetzen, an dem die Situation der höheren Gewalt beendet ist oder der Vertrag, soweit er noch nicht ausgeführt wurde, ohne gerichtliche Intervention ganz oder teilweise aufgelöst wird, ohne dass wir zu irgendeinem Schadenersatz verpflichtet sind.
 
Unter höherer Gewalt wird alles verstanden, was vernünftigerweise außerhalb unseres direkten Einflusses liegt, darunter, aber nicht ausschließlich: Streiks, Aussperrungen, Blockaden, Aufstände, Unruhen, Energiemangel, Energieversorgungsprobleme, Transportverbote, Brände, Arbeitsunfälle, Krieg oder Kriegsgefahr, Naturkatastrophen, Überschwemmungen. Höhere Gewalt liegt auch dann vor, wenn der betreffende Umstand zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhersehbar war.
 
15. Anwendbares Recht; zuständiges Gericht
 
Auf diese Bedingungen und alle unsere Angebote und/oder Kaufverträge und/oder Verträge zur Annahme von Arbeiten findet niederländisches Recht Anwendung, mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Anwendbarkeit des Wiener Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Das zuständige Gericht in Rotterdam ist befugt, Klagen von und / oder gegen uns zur Kenntnis zu nehmen, unbeschadet unserer Befugnis, den Rechtsstreit auf Wunsch einem anderen zuständigen Gericht vorzulegen. Das Vorstehende lässt unser Recht unberührt, eine Entscheidung im Wege eines Schiedsverfahrens durch die Internationale Handelskammer gemäß der Schiedsgerichtsordnung der Internationalen Handelskammer durch einen Einzelschiedsrichter zu erwirken. Der Ort des Schiedsgerichtsverfahrens ist Rotterdam, die Niederlande.
 
Das Schiedsgerichtsverfahren wird in englischer Sprache durchgeführt.
 
16. Verjährung
 
Ansprüche und Einreden, die auf Tatsachen gestützt werden, die die Behauptung rechtfertigen, der Liefergegenstand entspreche nicht dem Vertrag, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
 
17. Wandlung
 
Wenn und soweit eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aus Gründen der Angemessenheit und Billigkeit nicht geltend gemacht werden kann, hat diese Bestimmung, soweit möglich, eine entsprechende inhaltliche und sinngemäße Bedeutung, auf die man sich berufen kann.
 
Wenn Sie eine Bestellung aufgeben, erklären Sie sich automatisch mit unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. 
 

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